Streichposten
21. September 2007
Niemand will, dass irgendein Mitfahrer nach einem Unfall leer ausgeht.

Versicherungsvertreter verkaufen diese Police gern: Ist der Antrag für Haftpflicht- und Kaskopolice des neuen Autos unter Dach und Fach, kommt die Frage nach der Insassen-Unfallversicherung. Niemand will, dass irgendein Mitfahrer nach einem Unfall leer ausgeht. Kostet ja nicht viel, beruhigt der Vertreter. Unter dem Strich schon: 60 bis 120 Euro im Jahr zum Beispiel bei Marktführer. Das ergibt im Laufe eines Autofahrerlebens eine hübsche Summe für einen überflüssigen Schutz. Das Geld können Sie sich sparen.
Zum Verständnis: Früher war es so, dass eine Lücke im Versicherungsschutz bestand, wenn es keinen Unfallschuldigen gab. Das war zum Beispiel nach einem Reifenplatzer der Fall. Im Versicherungsdeutsch ist dies ein „unabwendbares Ereignis“. Wer als Beifahrer in einem solchen Auto zu Schaden kam, konnte keine Ansprüche gegen die Autohaftpflicht geltend machen. Schmerzensgeld gab es auf keinen Fall, eine Rente nur dann, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit befand, aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Arzt- und Krankenhauskosten musste die eigene Krankenkasse aufkommen. Genau dieses Szenario wurde beim Verkauf der Policen gerne bemüht, obwohl es nur in einem Bruchteil aller Unfälle keinen Schuldigen gibt.
Seit August 2002 gilt jedoch das neue Straßenverkehrsgesetz. Und damit sind PKW-Insassen bei Schäden auch dann abgesichert, wenn nach einem Unfall kein Schuldiger festgestellt werden kann. Denn durch die Gesetzesänderung muss die Autohaftpflicht jetzt auch ohne Schuld des Fahrers zahlen. Damit ist der Insassenunfallversicherung – noch immer gibt es rund sechs Millionen Verträge mit jährlichen Beitragszahlungen von rund 200 Millionen Euro – der Boden entzogen.
Eine einzige Ausnahme gilt noch immer: Der Fahrer kann bei Unfällen, die er selbst verursacht hat, keine Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung richten. Eine Haftungslücke kann zudem dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer oder Fußgänger einen Unfall verschuldet und nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Dann müssen die Geschädigten befürchten, dass der Unfallverursacher ihre Schäden nicht voll bezahlen kann.
